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  Wahlbetrug muss der Vergangenheit angehören!
Wie könnte das möglich werden? – lesen Sie weiter

  dem
 

Kurz vorweg

Jeder Wähler muss die Möglichkeit haben im Anschluss an eine Wahl, das Wahlresultat zu überprüfen!
Jede einzelne Stimme muss iinnerhalb eines Wahlbezirks publiziert werden – in Zeitungen, an Plakatsäulen und im Internet.
Mit einer anonymen Wahlzettel-Nummer kann der Wähler überprüfen, ob seine Einträge korrekt erfasst wurden.
Sinn macht dieses Verfahren vor allem in einer direkten Demokratie oder dort wo Staatsoberhaupter vom Volk gewählt werden.

Wie dies aussehen könnte wird an Hand eines abgeänderten Schweizer Stimm/Wahlzettels gezeigt:

     
  1.) Bedingungen:
  1.1) Anzahl Wählerr/Wahlzettel in einer Gemeinde (Bezirk) muss von einer
unabhängigen Instanz überprüft werden.
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  2.) Der Wahlzettel:
  2.1) Jeder Wahlzettel trägt eine Seriennummer z.B. [ E 8002 12345 9 ]
  2.2) Die Seriennummer gibt keinen Aufschluss über die Person und lautet bei jeder Wahl anders.
     
  3.) Stimmenzählung:
  3.1) Die Wahlzettel werden digitalisiert
  3.2) Die Wahlzettel werden im selben Durchgang nach JA- und NEIN-Stimmen sortiert, um danach die konventionellen
Kontrollverfahren anzuwenden (z.B. abwägen der Wahlzettel usw.).
  3.3) Wahlzettel werden nochmals elektronisch gezählt.
  3.4) Die Wahlzettel-Nummern werden mit Hilfe von automatisch zugeordneten Registernummern sortiert,
um das spätere Auffinden eines Stimmzettels zu ermöglichen.
  3.5) Die digitalen Daten werden laufend an das zentrale Wahlbüro übermittelt.
(Im Wesentlichen müsste der bestehende Stimmenzählvorgang nicht verändert werden)
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  4.) Bekanntgabe des Resultats:
  4.1) Das Gesamtresultat wird über die Medien bekanntgegeben.
  4.2) NEU: Detaillierte Publikation der Abstimmungsergebnisse:
Alle eingegangenen Wahlzettel-Nummern
mit den dazugehörigen Einträgen (JA bzw. NEIN) werden publiziert (ohne Sicherheitszahl).
Jeder Wähler kann nun seine eigenen Einträge überprüfen.
  4.2.2) Publikation über das Internet (siehe Grafik)
  4.2.3) Aushang von Plakaten, in einer Gemeinde (Bezirk)
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  5.) Einsprachen:
  5.1) Bei allfälligen Unregelmässigkeiten kann der Wähler mit seinem Wahlzettel-Beleg Einspruch erheben.
Der Wahlzettel-Beleg ist mit einer Sicherheitszahl versehen, [ G 8002 00123 9 ] welche nur dem Wahlbüro und
dem jeweiligen Wähler bekannt sind
(diese Sicherheitszahl wird nie publiziert).
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  6.) Stimmbeteiligung:
  6.1)

Alle Personen, welche keine Stimme abgegeben haben werden mit Namen und Vornamen publiziert.

 

 
  Beispiel eines möglichen Wahl/Stimmzettels :
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02 Eine Tabelle, wie sie nach einer Wahl/Abstimmung im Internet publiziert würde:
  w3
 

 

 

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